Satzung Pro Cosara e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Pro Cosara e.V. Er hat seinen Sitz in Stuttgart (Untere Straße 14, 70199 Stuttgart). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziel und Zweck

Ziel des Vereins ist die Erhaltung des Urwaldschutzgebietes "Cordillera San Rafael" in den Departements Itapúa und Caazapá im Südosten Paraguays. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland (z.B. durch die Veranstaltung von Vorträgen oder der Bereitstellung von Informationen im Internet) und durch die Unterstützung von Maßnahmen vor Ort wie dem Bezahlen von Überwachungs- und Aufforstungsmaßnahmen, dem Erwerb von Waldstücken, um diese unter Schutz zu stellen sowie der Aufklärungsarbeit und Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Umgebung des Schutzgebietes. Der Verein kann sich zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen. In diesem Fall muss von der beauftragten Hilfsperson ein Nachweis über die sach- und ordnungsgemäße Verwendung der übertragenen Mittel geführt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die sich zum Vereinszweck bekennt. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Von ordentlichen Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben. Fördermitglied kann werden, wer sich zum Vereinszweck bekennt und einen regelmäßigen Beitrag leistet. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch formlose, schriftliche Erklärung an den Vorstand. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten oder vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt und ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Einladung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich. Mitglieder, die sich damit einverstanden erklären, können per E-Mail eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Die Mitgliederversammlung wählt einen Protokollführer, der ein Protokoll über den Verlauf der Versammlung führt. Protokollführer und Versammlungsleiter haben das Protokoll zu unterzeichnen.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er wird für die Dauer von drei Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich und erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Umweltstiftung WWF Deutschland - Stiftung für den Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt, Rebstöcker Straße 55, 60326 Frankfurt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.